von BFG » Montag 2. Juli 2012, 16:04
Ja, sein Gefängnisaufenthalt stand im direkten Zusammenhang mit der Beschädigung der Sache. Um es genauer zu fassen: Die Gefängnisstrafe wurde nicht wegen des Sachschadens von 150 Euro verhängt. Ich habe die Frage anders interpretiert, deshalb das "Ja".
Zuletzt geändert von BFG am Montag 2. Juli 2012, 18:12, insgesamt 2-mal geändert.