Tempo 50 innerorts Rätsel ist gelöst

Bei diesen Rätseln ist googlen erlaubt.

Tempo 50 innerorts

Beitragvon Cujo » Mittwoch 19. Januar 2011, 23:13

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Für wen gilt dieses Tempolimit nicht (bitte mit Begründung)?
Spoilersperre ist festgelegt - Spoiler sind geöffnet
Start: Mittwoch 19. Januar 2011, 23:13
Ende: Donnerstag 20. Januar 2011, 23:13
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Re: Tempo 50 innerorts

Beitragvon nickbeat » Donnerstag 20. Januar 2011, 00:40

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hätte spontan auf einsatzfahrezuge wie feuerwehr oder polizei oder rettungswagen gedacht weil die ja schnell zum ort des geschehens müssen; die dürfen sich also über verkehrsregelnde bestimmungen hinwegsetzen.

als zweiten ansatzpunkt kommt mir spontan militärfahrzeuge in den sinn - für die gibt es doch extra geschwindigkeitsbegrenzungen auf so schönen gelb-orangenen runden schildern :shock:
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Re: Tempo 50 innerorts

Beitragvon Eelkemama » Donnerstag 20. Januar 2011, 01:12

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Ich würde sagen, dass Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei im Einsatz keine Beschränkungen haben.
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Re: Tempo 50 innerorts

Beitragvon Friedel » Donnerstag 20. Januar 2011, 07:56

Die Beschränkung gilt auch für Rettungsfahrzeuge. Nur dürfen diese Fahrzeuge die Regel eben unter bestimmten Voraussetzungen ungestraft brechen. Zumindest war das so, als ich vor 25 Jahren Rettungswagen gefahren habe.

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Es gibt eine ganze Menge Fahrzeuge, für diese Beschränkung nicht gilt. Die Beschränkung auf höchstens 50 km/h innerorts gilt z.B. nicht für Mofas. Die dürfen innerorts wie außerhalb nur 25 fahren. Außerdem gilt sie nicht für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart nicht für so hohe Geschwindiglkeiten zugelassen sind (z.B. viele Traktoren).
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Re: Tempo 50 innerorts

Beitragvon nickbeat » Donnerstag 20. Januar 2011, 09:43

Friedel hat geschrieben:Die Beschränkung gilt auch für Rettungsfahrzeuge. Nur dürfen diese Fahrzeuge die Regel eben unter bestimmten Voraussetzungen ungestraft brechen. Zumindest war das so, als ich vor 25 Jahren Rettungswagen gefahren habe.

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Es gibt eine ganze Menge Fahrzeuge, für diese Beschränkung nicht gilt. Die Beschränkung auf höchstens 50 km/h innerorts gilt z.B. nicht für Mofas. Die dürfen innerorts wie außerhalb nur 25 fahren. Außerdem gilt sie nicht für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart nicht für so hohe Geschwindiglkeiten zugelassen sind (z.B. viele Traktoren).


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Meiner Meinung nach gilt das Temp 50 für alle sonstigen Fahrzeuge (außgenommen die von mir erwähnten). Auch Mofas oder Traktoren dürfen innerorts die geschwindigkeit nicht überschreiten; gilt also auch für diese. Dass es für diese fahrezuge dann fahrzeugtypische, zusätzliche einschränkungen gibt hebt das Geschwindigkeitsgebot eines streckenabschnittes nicht auf oder setzt es außer kraft; auch wenn eine zusäzliche beschränkung dann unsinnig erscheint.
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Re: Tempo 50 innerorts

Beitragvon black » Donnerstag 20. Januar 2011, 11:23

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Ich glaube, da steht was von Kraftfahrzeugen o.ä.
Also wer's auf dem Fahrrad schneller schafft... :fahrrad:
(Angesichts vieler Fahrradbremsen könnte man dann aber wohl mit "nicht angemessener Geschwindigkeit" argumentieren.)
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Re: Tempo 50 innerorts

Beitragvon nickbeat » Donnerstag 20. Januar 2011, 18:09

black hat geschrieben:
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Ich glaube, da steht was von Kraftfahrzeugen o.ä.
Also wer's auf dem Fahrrad schneller schafft... :fahrrad:
(Angesichts vieler Fahrradbremsen könnte man dann aber wohl mit "nicht angemessener Geschwindigkeit" argumentieren.)


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naja wenn ich mir den radsport anschaue wie die bei der tour de france vollgedopt die berge runtersausen weit jenseits der 50km/h... dann frag ich mich ob die überhaupt bremsen haben (das ja gewicht und gewicht bremst und daher im rennsport doch überflüssig :shock: ).
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Re: Tempo 50 innerorts

Beitragvon Friedel » Donnerstag 20. Januar 2011, 19:09

@nickbeat: Ich sehe das auch so. Aber ich glaube nicht, dass die STVO das auch so sieht. In meinem Führerschein steht auch auch ausdrücklich, dass er nicht für Mofas gilt. Hintergrund ist, dass ich vor dem 1.4.64 geboren bin und deshalb für Mofas keinen Führerschein brauche. Nach der Formulierung in der STVO müssten z.B. Mofas in der Stadt 50 fahren dürfen. Dort steht nämlich
StVO §3 hat geschrieben: (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

  1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
  2. ...
Die Auslegung solcher Fragen ist manchmal in den Gesetzen etwas merkwürdig.

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Jedenfalls gilt diese Reghel nur für den Straßenverkehr und nur für Kraftfahrzeuge. Sie gilt nicht für Fahrräder, Eisenbahnen, Flugzeuge, Aufzüge, Rollteppen (gut festhalten!) und ähnliches.
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Re: Tempo 50 innerorts

Beitragvon chayenne » Donnerstag 20. Januar 2011, 19:15

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Re: Tempo 50 innerorts

Beitragvon Cujo » Freitag 21. Januar 2011, 18:20

Soooo, ich will euch nicht länger auf die Antwort warten lassen. Das Rätsel wurde gelöst. Und zwar von...

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Black, Friedel und Chayenne (in dieser Reihenfolge) :glueckwunsch:

Es handelt sich tatsächlich um eine Gesetzeslücke, denn in der STVO steht, wie von euch richtig angemerkt:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h


Somit gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung also nur für Kraftfahrzeuge. Da es sich bei einem Fahrrad aber nicht um ein Kraftfahrzeug handelt, dürfen diese schneller als mit 50 km/h durch die Stadt fahren :fahrrad:
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