@nickbeat: Ich sehe das auch so. Aber ich glaube nicht, dass die STVO das auch so sieht. In meinem Führerschein steht auch auch ausdrücklich, dass er nicht für Mofas gilt. Hintergrund ist, dass ich vor dem 1.4.64 geboren bin und deshalb für Mofas keinen Führerschein brauche. Nach der Formulierung in der STVO müssten z.B. Mofas in der Stadt 50 fahren dürfen. Dort steht nämlich
StVO §3 hat geschrieben: (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
- innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
- ...
Die Auslegung solcher Fragen ist manchmal in den Gesetzen etwas merkwürdig.